| 3.6.2002 Einen Tag
nachdem das EU-Parlament sich für die Speicherung von Verbindungs- und
Nutzungsdaten in den Mitgliedstaaten ausgesprochen hat, hat Marco Cappato,
Abgeordneter des Europaparlaments, ein Europol-Dokument ausgegraben,
das zeigt, dass bereits an einer europäischen Wunschliste für solche
Daten gearbeitet wird. |
| Am 11. April hatten sich
Experten bei Europol und Den Haag getroffen, um die Frage der Datenspeicherung
zu diskutieren. Dabei erarbeiteten einen Vorschlag für einen "gemeinsamen
Standpunkt der EU-Strafverfolger in Sachen Datenspeicherung". Sie diskutierten
ein gemeinsames standardisiertes Template, um diese Daten bei den Internet-Service-Providern
und Telekommunikationsbetreibern abzufragen, und stellten eine Liste
von Kontaktpunkten in den Mitgliedstaaten und der Wirtschaft auf. Außerdem
stand eine Wunschliste hinsichtlich der Verbindungsdaten zur Debatte.
Dabei listeten sie für die genauen Anforderungen an Netzwerk-Betreiber,
E-Mail-Server, FTP-Server, Web-Server, Usenet- und IRC-Protokolle auf.
Demnach sollten Provider beispielsweise bei Usenet-Servern mindestens
das Datum und die Zeit der Client-Server-Verbindung, den Hostnamen und
die ID der versandten Nachrichten, bei FTP-Servern hingegen die IP-Source-Adresse,
die User-ID samt Passwort sowie Pfad und Dateiname speichern. Die Anforderungen
an die Telekommunikationsbetreiber sind etwas umfangreicher. Sie sollen
speichern, wer anruft und wer angerufen wurde, selbst wenn der Anruf
nicht erfolgreich war. Auch sollen sie speichern, wann ein Gespräch
begonnen und beendet wurde. Auch ob der Anruf einging, getätigt, durchgeleitet
oder in einer Konferenz geschaltet wurde, ist interessant. Im Falle
von Konferenzschaltungen sollen alle beteiligten Nummern gespeichert
werden. Die Betreiber sollen außerdem Name, Geburtsdatum und Adresse
sowie Rechnungsanschrift des Nutzers kennen. Die Strafverfolger interessiert
zudem, ob der Kunde eine normale Verbindung oder etwa ISDN oder ADSL
nutzt. Wünschenswert wären noch eine Vertragskopie sowie eine Differenzierung
der Verbindungen nach Sprache, Modem oder Fax. |
| Internationale Interessen
|
| Das vertrauliche Papier
zeigt, dass Europa es nicht den Mitgliedsstaaten überlassen will, ob
Daten gespeichert werden oder nicht. Strafverfolgung in internationalen
Datennetzen ist auf den Zugriff von Verbindungsdaten angewiesen. Da
nicht selten die Zugriffe grenzüberschreitend stattfinden, müssen sich
so viele Staaten wie möglich koordinieren. Darauf wies bereits 1998
die G8-Arbeitsgruppe High-Tech-Kriminalität hin, deren Anregungen in
das Cybercrime-Abkommen des Europarats aufgenommen wurden. Sie propagierte
die Formel "Einfrieren und Speichern": also erst einmal bei einem Anfangsverdacht
beim Betreiber die Daten speichern lassen - und dann mit Hilfe eines
Gerichtsbeschlusses die Daten erlangen. |
|
| Die Wunschliste
von Europol kann man hier ins deutsche übersetzt, nachlesen.
|
|
|