| Im Gegensatz zu klassischer
Datenermittlung mittels Erhebungen und Formularen gestaltet sich die Videodatenerfassung
völlig anders. Neben der Erfassung jener Personen, die der eigentliche
Zweck einer Videoinstallation sind, meist Straftäter oder Personen mit
sozial unerwünschtem Verhalten, ist die überwiegende Zahl der erfaßten
Menschen völlig unbeteiligt und steht im keinen Zusammenhang mit dem angestrebten
Zweck der Installation. Für diese Personen, dem Schutz ihrer Privatsphäre
und der Sicherung ihrer Rechte müssen zusätzliche Sicherheitsmassnahmen
gesetzt werden. Darüber hinaus existieren eine Reihe von Videoanwendungen,
die keinen personenorientierten Charakter haben, wie etwa die Verkehrsüberwachung.
In diesem Fällen ist es notwendig, sicher zu stellen, dass die Anlagen
nicht für die Personenüberwachung eingesetzt werden können. Videoinstallationen
produzieren Datenschatten von unbeteiligten Dritten, vergleichbar den
Gesprächsaufzeichnungen von unbeteiligten Dritten, die bei der Telefonüberwachung
anfallen. Während jedoch die Telefonüberwachung streng reglementiert ist
und genaue Vorgaben zur Nutzung dieser nebenbei anfallenden Informationen
existieren, fehlen diese Regelungen bei Videoinstallationen völlig. |
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Das britische Innenministerium
analysierte 24 Videoinstallationen und konnte in 13 Fällen ein Senken
der Kriminalitätsrate feststellen, in vier Fällen stieg die Kriminalitätsrate
und in 7 Fällen hatten die Videoinstallationen keine Auswirkungen. Je
nach Berechnungsmethode wurde ein Kriminalitätsrückgang von 5-20% festgestellt.
Eine Analyse der 'National Association for the Care and Resettlement
of Offenders' (NACRO) zeigte, dass der Erfolg von Videoüberwachung wesentlich
von der Bekanntheit der Videoinstallation und der 'Werbung' für sie
abhängt. So waren die Rückgänge an Vergehen in der Installationsphase,
als die Anlagen noch gar nicht in Betrieb waren, am größten.
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Während in den meisten EU-Ländern
auf die spezifischen Probleme, die sich aus der Videoüberwachung ergeben,
längst mit eigenen Regelungen reagiert wurde, wird das Problem in Österreich
völlig ignoriert. Nicht in allen Ländern sind die Regelungen geglückt,
doch dokumentieren die einzelnen Regelungen das Verhältnis und die Einstellung
der Gesellschaft zum Schutz der Privatsphäre. Die Weigerung, auf langjährige
technische Entwicklungen zu reagieren, kommt einem Offenbarungseid der
politischen Kultur gleich. Trotz fehlender amtlicher statistischer Unterlagen,
kann dass Vidoüberwachungspotential für Östereich abgeschätzt werden.
Rund 5.000 Kameras dürften direkt öffentliche Bereiche, wie Fußgängerzonen,
Parks und Plätze überwachen, mindestens weitere 5.000 Kameras der Strassen-Verkehrsüberwachung
dienen. Wesentlich höher sind die Installationszahlen, wenn alle öffentlich
zugänglichen Bereiche, also Sportstätten, Schwimmbäder, Kaufhäuser,
Restaurants, Trafiken, Banken, Garagen usw. hinzugerechnet werden. Allein
im Bankenbereich liegt die Installationszahl bei über 10.000 Kameras,
insgesamt umfaßt diese Gruppe etwa 100.000 Installationen. Eine weitere
Gruppe umfassen die Zutritts- und Objektschutzkameras, die an den Aussenwänden
von Gebäuden angebracht sind. Hier liegt die Zahl um 50.000 Installationen.
Quantitativ nicht so bedeutsam, jedoch besonders problematisch sind
jene Kameras die unter dem Titel Tourismuswerbung, Lifestyle und Marketing
in Orten, Cafe's und Geschäftslokalen angebracht werden und die Bilder
im Internet veröffentlichen. Rund 500 derartige Installationen sind
grundsätzlich geeignet Personen erkennbar darzustellen.
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