Vorratsdatenspeicherung in Österreich
Was ist die Vorratsdatenspeicherung?
Als Vorratsdatenspeicherung wird die vorbeugende Aufzeichnung aller
Telekommunikations-Verkehrsdaten aller BürgerInnen bezeichnet. Das
heißt, dass nicht die Inhalte der Kommunikation, sondern "nur" die
Verbindungsdaten gespeichert werden sollen.
Das betrifft:
- alle aufgerufenen IP-Adressen
- alle E-Mail-Empfänger
- alle angerufenen Telefonnummern
- alle Mobilfunk-Standortdaten
- Genaueres hier: FAQ des AK Vorrat
Aus diesen Informationen lässt sich ein fast lückenloses soziales
Netzwerk und Bewegungsprofil jeder Person herstellen. Diese Daten sollen
für sechs Monate von jedem Bürger und jeder Bürgerin gespeichert und
automatisch wieder gelöscht werden, sofern sie nicht benötigt werden.
Warum ist die Vorratsdatenspeicherung so problematisch?
Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung ist eine Umkehrung der Unschuldsvermutung.
Grundsätzlich wird jedeR BürgerIn überwacht und seine Daten werden
aufgezeichnet, egal ob dieser eines Verbrechen schuldig ist oder nicht.
Aufgrund bisheriger eingeführter Überwachungsmaßnahmen (Handyortung mit dem Sicherheitspolizeigesetz) und Erfahrungen in anderen Staaten, muss davon ausgegangen werden, dass diese Technologie unweigerlich zu Missbrauch führen wird.
Auch das Argument, es würden ja keine Inhaltsdaten gespeichert, kann
nicht zählen. Aus den sozialen Kontakten und dem Bewegungsprofil kann
ein sehr exaktes Personenprofil erstellt werden. Hierzu gibt es auch ein
gut bebildertes und erklärtes Gutachten des CCC Deutschlands und die veröffentlichten Bewegungsprofile von Malte Spitz, einem deutschen Abgeordneten des Bundestags.
Wann soll das denn beschlossen werden?
Die genaue Tagesordnung wurde noch nicht veröffentlicht, aber es ist
davon auszugehen, dass die Vorratsdatenspeicherung in den
Nationalratssitzungen am 28. und 29. April 2011 beschlossen werden soll.
Quelle: albertsteinhauser.at
Hat denn niemand dagegen protestiert?
Doch, es wurde protestiert.
Es gab Ende 2009/Anfang 2010 zum Ministerialentwurf 185 (!!) Stellungnahmen von Organisationen und BürgerInnen, darunter Kritik von:
- ARGE Daten
- AK Vorrat
- Arbeiterkammer Österreich
- BM für Justiz (einseitig abgebrochene Verhandlungen!)
- Vereinigung der österreichischen Richter und Staatsanwälte
- ÖGB
- und Kritik von vielen vielen mehr
Der überwiegende Teil dieser Stellungnahmen äußerte Kritik an dem
Eingriff in die Grundrechte der BürgerInnen. Alle diese Warnungen wurden
in den Wind geschlagen.
Im Februar 2011 einigten sich ÖVP und SPÖ auf die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung.
Am Mi, 02.03.2011 kommt eine vernichtende Kritik zur VDS aus dem Kanzleramt,
das die Kernproblematik der EU-Richtlinie in der "permanenten
Aufzeichnung des Kommunikationsverhaltens der gesamten europäischen
Bevölkerung" sieht.
Im Justizausschuss am 23.03.2011 äußerten fast alle der eingeladenen ExpertInnen Kritik an den schweren Grundrechtseingriffen.
Sogar die SPÖ Wien verfasste eine Pressemeldung, in der sie die Bundesregierung dazu auffordert, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht umzusetzen, da der Eingriff in die Menschenrechte nicht vertretbar sei.
Der nächste Schritt liegt bei uns! Wir als BürgerInnen müssen
der Regierung zu verstehen geben, dass sie dieses Gesetz nicht
umzusetzen hat!
Hier geht es um unsere Freiheit und um unsere Verantwortung gegenüber den kommenden Generationen!
Mehr Informationen
Vorstehender Text ist teilweise von der Initiative GegenVDS übernommen.
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